Bauantrag Berlin
Ihr Architekt beantwortet die wichtigsten Fragen zum Bauantrag
Wann und wie dürfen Sie bauen?
Vor dem Traumhaus stehen der Bauantrag und viele weitere Hürden, die zu nehmen sind, bis das Bauvorhaben endlich starten kann. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle alle wichtigen Fragen zum Thema Bauantrag beantworten, denn der Bauantrag und die Baugenehmigung sind entscheidende Voraussetzungen für den Hausbau.
Haben Sie noch Fragen zum Bauantrag und / oder möchten Sie sich persönlich beraten lassen, rufen Sie unser Architektenbüro in Berlin an und vereinbaren Sie einen Termin. Oder schreiben Sie uns eine Mail und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Jetzt einfach anrufen und unverbindlich über unsere Möglichkeiten als Architekt Berlin informieren und beraten lassen unter
Telefon 030-50 93 06 717
Inhalt Bauantrag:
- Wer muss den Bauantrag stellen?
- Warum es sich lohnt zuerst eine Bauvoranfrage zu stellen
- Was kostet der Bauantrag?
- Welche Unterlagen werden für den Bauantrag benötigt?
- Bebauungsplan und Baugenehmigung
- Baurecht ist Ländersache
- Bauantrag in Berlin stellen
Wer muss den Bauantrag stellen?
Bauherr und Bauvorlageberechtigter
Das deutsche Baurecht ist ein komplexes Thema und nicht mit wenigen Sätzen einfach zu beantworten. Das haben Sie wahrscheinlich auch nicht erwartet, denn kaum etwas in Deutschland funktioniert einfach. Erkennbar auch an dem Wort „Bauvorlageberechtigter“. Aber keine Sorge, so kompliziert wie es scheint, ist es dann doch nicht.
Der Bauantrag muss von Ihnen als Bauherr und einem sogenannten „Bauvorlageberechtigten“ gestellt werden. Bauvorlagenberechtigt sind Architekten und Bauingenieure. Sie können den Bauantrag also gemeinsam mit unserem Architekten erstellen. Der Architekt verantwortet den Bauantrag und muss ihn gemeinsam mit Ihnen unterschreiben. Nach der Fertigstellung wird der Bauantrag dann bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingereicht.
Das Baurecht ist in Deutschland Ländersache. Dementsprechend sind auch die Anforderungen an die Formulare unterschiedlich. Wichtig ist, dass alle Unterlagen vollständig eingereicht werden. So vermeiden Sie eine Verzögerung, in dem Sie Unterlagen nachreichen oder den Bauantrag vollständig neu einreichen müssen.
Warum es sich lohnt vorab eine Bauvoranfrage zu stellen
Vorteile der Bauvoranfrage
Grundsätzlich lohnt sich eine Bauvoranfrage immer, wenn für das Grundstück noch kein Bebauungsplan vorliegt. Mit der Bauvoranfrage schaffen Sie die rechtliche Sicherheit hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit Ihres Bauvorhabens.
So können Sie vor jedem weiteren Genehmigungsverfahren sicherstellen, dass das Grundstück überhaupt bebaut werden darf. Auch Einschränkungen werden aus der Bauvoranfrage ersichtlich. Sie dürfen mit Ihren Wünschen und Plänen nicht gegen die Landesbauordnung verstoßen und können anhand der Bauvoranfrage schon sehen, ob sich alle Ihre Wünsche realisieren lassen.
Die Kosten für eine Bauvoranfrage bewegen sich im zweistelligen Bereich, zuzüglich der Kosten, die durch die Baubehörde entstehen.
Was kostet der Bauantrag?
Relevante Nebenkosten beim Hausbau
Vorab eine wichtige Information. Die Nebenkosten, die beim Hausbau entstehen, sind bei den meisten Baukrediten nicht inbegriffen, da die Banken bei einem Baukredit den Verwendungszweck auf den reinen Hausbau beschränken. Der Grund liegt in der Kredithaftung, denn kann das Haus bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers veräußert werden, können sich kreditgebende Banken die Nebenkosten nicht zurückholen. Die Hausbaunebenkosten, wie unter anderem die Kosten für den Bauantrag, müssen Sie gesondert aufbringen.
Sie können davon ausgehen, dass die Kosten für den Bauantrag durch den Architekten rund 0,5 % des Gesamtbetrages für den Hausbau ausmachen. Beispiel: Kostet der Hausbau 500.000 Euro, würden die Kosten für den Bauantrag 2.500 Euro ausmachen. Hinzu kommen die Kosten für die Gebühren, die das zuständige Bauamt erhebt.
Welche Unterlagen werden für den Bauantrag benötigt?
„Papierkrieg“ für die Landesbauordnungen
Das Zusammenstellen eines Bauantrages erfordert Know-how und Geduld. Wie sollte es anders sein, die Landesbauordnungen sehen einen kleinen „Papierkrieg“ vor.
Ein Bauantrag besteht aus den Formularvordrucken und mehreren Anlagen wie dem Planteil mit den Bauzeichnungen des geplanten Bauvorhabens, verschiedenen Berechnungen und Nachweisen sowie detaillierten textlichen Beschreibungen. Alle Unterlagen müssen in mindestens zweifacher Ausführung bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Die Planunterlagen sind im Maßstab 1:100 anzufertigen, der Lageplan muss im Maßstab 1:1000 eingereicht werden. Dieser muss auch Aussagen zur Abwasserentsorgung, einen Entwässerungsplan und die Ableitung von Regen- und Schmutzwasser enthalten. Die Baubeschreibung muss so detailliert wie möglich erstellt werden.
Bauantrag Unterlagen:
- Lageplan
- Berechnung zur Wohn- und Nutzfläche
- Bauzeichnung mit Grundrissen, Schnitten und Ansichtszeichnungen
- Berechnungen zum umbauten Wohnraum
- Statik
- Baubeschreibung
- Entwässerungspläne
- Angaben und Nachweise zu Standsicherheit, Wärme- und Schallschutz
- Unterschriebener Bauantragsvordruck
Bebauungsplan und Baugenehmigung
Weitere Voraussetzungen für Ihr Bauvorhaben
Bauantrag und Bebauungsplan sind Voraussetzungen für die anschließend zu beantragende Baugenehmigung. Ihr Bauvorhaben muss an den Bebauungsplan angepasst werden. Das bedeutet, Stil des Hauses, Dachform und Geschosse müssen sich in die umliegenden Immobilien integrieren. Sie können kein fünfstöckiges Haus in eine Umgebung bauen, die nur aus Einfamilienhäusern besteht. Anders herum wird es schwer werden in eine denkmalgeschützte Umgebung ein modernes Haus bauen zu lassen.
Liegt kein Bebauungsplan vor, das kommt häufig bei noch nicht erschlossenen Grundstücken vor, ist es üblich eine Bauvoranfrage zu stellen. Die Bauvoranfrage gibt Ihnen als Bauherr Sicherheit, ob und in welcher Form des Grundstück bebaut werden darf und kann. Und Sie können sicher sein, dass es sich lohnt den Bauantrag und die dann folgende Baugenehmigung zu beantragen.
Baurecht ist Ländersache
Bauvorhaben werden durch die Landesbauordnungen geregelt
Das Baurecht ist Ländersache und bedeutet für Sie als Bauherrn, eine einheitlich bundesweite Regelung gibt es nicht. Sie können sich nur für Ihr Bundesland erkundigen und müssen die Landesbauordnung beachten.
Wir gehen kurz auf die Landesbauordnung für Berlin ein. Wohnen Sie in einem anderen Bundesland, empfehlen wir Ihnen die Googlesuche, die zu jedem Bundesland ausführliche Informationen zum Bauantrag bereitstellt.
Bauantrag in Berlin stellen
Siehe § 60 BauOBln
Für Berlin finden Sie die baugenehmigungspflichtigen Definitionen in der Bauordnung für Berlin unter § 60, BauOBln. In Berlin prüft die Bauaufsichtsbehörde in der Regel innerhalb von zwei Wochen, ob Ihr Bauantrag vollständig ist. Ist der Antrag unvollständig oder weist Mängel auf, erhalten Sie in der Regel eine Frist, in der Sie den Bauantrag korrigieren können. Beachten Sie die gesetzte Frist nicht, wird Ihr Bauantrag ungültig und muss vollständig neu gestellt werden. Gebühren werden auch für den ungültigen Bauantrag berechnet. Ist der Bauantrag vollständig eingereicht, wird in der Regel innerhalb von vier Wochen entschieden, ob Ihr Bauvorhaben in der geplanten Weise zulässig ist.
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