Bauantrag Terrassenüberdachung Berlin

Bauantrag Terrassenüberdachung Berlin

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Benötigen Sie für Ihre Terrassenüberdachung einen Bauantrag?

Sie planen eine Terrassenüberdachung und wissen schon, dass Sie Ihr Baumaterial problemlos im Baumarkt kaufen können. Die Vorstellung, jeden Regenschauer trocken überstehen zu können, ohne Kaffee und Kuchen nach drinnen bringen zu müssen, ist durchaus verlockend. Aber wussten Sie auch, dass Sie möglicherweise einen Bauantrag für Ihre Terrassenüberdachung benötigen?

Markise, Sonnensegel oder feste Überdachung?

Brauchen Sie immer einen Bauantrag?

Nein, zum Glück nicht. Möchten Sie eine Markise oder ein Sonnensegel anbringen, benötigen Sie keinen Bauantrag. So kleinlich ist unsere Bürokratie nun doch nicht. Etwas anders sieht es bei einer festen Terrassenüberdachung aus. Bauen Sie eine feste Terrassenüberdachung, handelt es sich um Anbau- oder Umbaumaßnahmen, die unter Umständen einen Bauantrag erforderlich werden lassen.

Und wann nun? Das ist abhängig vom Bundesland in dem Sie leben und von der Größe der Terrassenüberdachung.

Bauantrag Terrassenüberdachung in Berlin

So regelt das Bundesland Berlin das Baurecht für Terrassenüberdachungen

In Berlin haben Sie einen räumlichen Freibetrag von 30 qm Fläche und 3 m Tiefe. Zum Vergleich: In Brandenburg sieht das Länderrecht den Freibetrag so vor: Sie dürfen bis zu 20 qm und einem Volumen von 75 m³ ohne Bauantrag bauen. In Hessen hingegen sind alle Terrassenüberdachungen verfahrensfreie Baumaßnahmen.

Bauantrag Terrassenüberdachung Berlin

Bauantrag Terrassenüberdachung Berlin

Kein Bauantrag – Ich kann bauen wie ich will?

Nein!

Sollten Sie sich jetzt gefreut haben, dass Ihre Terrassenüberdachung die Vorgaben nicht erreicht und Sie sofort loslegen können, haben Sie sich leider zu früh gefreut. Es gelten zusätzlich die öffentlich-rechtlichen Vorgaben der Gemeinde und der Bauordnung. Hier sind unter anderem die Gestaltungssatzung, der Bebauungsplan, die Schneelastgrenzen und der Brandschutz zu berücksichtigen. Nicht zu vergessen, der Mindestabstand, der zum Nachbarn eingehalten werden muss.

Und was ist mit den lieben Nachbarn? Können die sich vielleicht von Ihrer Terrassenüberdachung gestört fühlen und den Bauantrag in Gefahr bringen? Nein, so lange Sie sich an die Vorschriften halten, können die Nachbarn nichts gegen die Terrassenüberdachung einwenden. Eine Ausnahme bildet nur der Grenzabstand. Können Sie diesen aus baulichen Gründen nicht einhalten, benötigen Sie die Zustimmung des Nachbarn. Halten Sie auch in diesem Fall die rechtlichen Vorschriften ein, wird ein Widerspruch der Nachbarn keine Aussicht auf Erfolg haben.

Unser Service für Ihren Bauantrag Terrassenüberdachung

Sie kennen sich nicht aus und sind sich unsicher? Oder Ihnen fehlt einfach die Zeit? Beauftragen Sie unseren Architekten und wir stellen alle notwendigen Unterlagen zusammen. Selbstverständlich nach der Ortsbesichtigung, denn in der Regel kann Ihnen unser Architekt schon im Vorfeld mitteilen, ob ein Bauantrag Terrassenüberdachung notwendig ist.