Baugenehmigung Brandenburg
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Genehmigungsfreie Bauvorhaben
Ihnen an dieser Stelle die Baugenehmigung Brandenburg vorzustellen, wäre ein seitenlanges Unterfangen. Die häufigsten Fragen erhalten wir zu Garagen und Carports. Benötigen diese „kleinen“ Gebäude tatsächlich eine Baugenehmigung?
Wie so oft in der deutschen Bürokratie: eigentlich nicht, aber. Beschäftigen wir uns ein wenig mit dem Aber.
Landesrechtliche Verordnungen für die Baugenehmigung Brandenburg
Baurecht ist Ländersache
Überschreiten die geplanten Garagen und Carports bestimmte Maße nicht, dürfen Sie ohne Baugenehmigung gebaut werden. Doch wie sehen die Maße aus?
Oberirdische Garagen, deren Grundfläche nicht größer als 50 m² ist, dürfen ohne Baugenehmigung gebaut werden. Diese gesetzliche Regelung ist in der Brandenburgischen Bauordnung, kurz BbGBO, festgelegt.
Wird die Garage innerhalb eines Bebauungsplanes errichtet, darf sie sogar 150 m² groß sein und benötigt keine zusätzliche Baugenehmigung.
Das klingt sehr einfach und ist es grundsätzlich erst einmal auch.
Doch dann kommen die planungs- und öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Landes Brandenburgs hinzu.
Bauvorschriften des Landes Brandenburg
Achtung, jetzt kommt das Kleingedruckte
Können Sie Ihre Garage ohne Genehmigung bauen, müssen Sie dennoch die planungs- und öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Landes Brandenburgs beachten. Hierzu ist eine Bauvorlage bei der zuständigen Behörde einzureichen. Diese prüft dann, ob die Garage wirklich baugenehmigungsfrei gebaut werden darf oder einer Genehmigung, bzw. Sondergenehmigung bedarf.
Die Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung (BbgGStV)
Wie definiert das Land Brandenburg eine Garage?
Man mag es kaum glauben, aber das Gesetz beschäftigt sich tatsächlich mit der Definition der Garage. Diese Definition ist in der Brandenburgische Garagen- und Stellplatzverordnung (BbgGStV) zu finden. Eine Garage darf lediglich zum Abstellen von Kraftfahrzeugen genutzt werden.
Hinzu kommen außerdem Regelungen bezüglich der Abstandsflächen, unter anderem dem Abstand zur Straße, der mindestens 3 m betragen muss, und den tragenden Wänden, die aus feuerhemmenden Baustoffen bestehen müssen. Sie denken Sie wüssten jetzt über alle Gesetze Bescheid? Nein, denn da wäre noch das Nachbarrechtsgesetz.
Die Garage und die Nachbarn
Das brandenburgische Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) regelt die Garage und die Nachbarn. So müssen die Nachbarn Ihnen zum Beispiel Zutritt gewähren, wenn dieser notwendig ist, um die Garage zu bauen. Auch die Abstandsflächen werden festgehalten. Es dürfen auch Sonderregelungen getroffen werden.
Viel zu wissen, wenn man eine Baugenehmigung Brandenburg für die Garage benötigt.
Wenden Sie sich gerne an unseren Architekten, der Sie ausführlich berät, über die Rechtslage informiert und die notwendigen Formulare mit Ihnen oder für Sie ausfüllt.